Alle Fahrzeugarten mit Ausnahme von LEICHT-KFZ BIS 45 Km/h unterliegen der Steuerpflicht.
Nach aktueller Rechtssprechung und entsprechender Anweisungen der Finanzämter werden Quads als PKW besteuert. Grundlage dieser Entscheidung ist der tatsächliche bzw. vordergründige Einsatzzweck. (Siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofes vom 03.04.2001, Az. VII R 7/00)
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